Dürfen Ausländer Immobilien in Thailand kaufen?
Insbesondere thai-deutsche Paare hegen den Wunsch, sich in Thailand niederzulassen oder zumindest ein Feriendomizil zu ersteigern. Das thailändische Gesetz erschwert jedoch den Traum des Eigenheims für den deutschen Partner.
Die Frage, ob Ausländer Immobilien in Thailand kaufen dürfen, lässt sich zwar einfach mit Ja beantworten, jedoch muss hervorgehoben werden, dass Ausländer kein Land erwerben dürfen. Grundstücke bleiben zu 100% in thailändischer Hand. Aus diesem Grund können Ausländer eben keine Häuser kaufen, weil das Grundstück nicht in ihren Besitz übergehen darf.
Der Traum nach der eigenen Ferienwohnung oder dem Altersruhesitz in Thailand kann jedoch durch den Kauf eines Condominiums erfüllt werden. Da Apartments keinen Grundstücksbesitz erfordern, können Nicht-Thailänder Wohnungen besitzen. Aber Vorsicht! Es gibt auch schwarze Schafe unter den Immobilienfirmen in Thailand – sowohl unter den thailändischen wie auch ausländischen Unternehmen. Grundsätzlich ist es empfehlenswert nach einer über Jahrzehnte in Thailand etablierten Firma Ausschau zu halten, die gerade in Zeiten von Finanz- und Wirtschaftskrise keinen Baustopp erteilen muss. Insbesondere seit 2009 geht der Bau an großen Immobilienprojekten in Bangkok und Pattaya aufgrund von finanziellen Engpässen sehr schleppend voran. Nähere Infos darüber sind in einem Artikel vom 26. Mai 2009 der New York Times erhältlich.
Im schlimmsten Fall wird das Wunschobjekt nie fertig, so geschehen beispielsweise in Nonthaburi, als im Zuge der Asien-Krise Ende der 1990er-Jahre einige Immobilienfirmen pleite gingen. Halbfertige Türme in Nonthaburi nahe des Flusses Chao Phraya, die wohl niemals zu Ende gebaut werden, sind das Ergebnis. Das versprochene Condo kann nie bezogen werden und die potenziellen Käufer warten vielfach auch nach mehr als zehn Jahren weiterhin auf die Rückzahlung ihrer Anzahlungen.
Wohnungskauf bei einer thailändischen oder ausländischen Firma?
Thailändische Firmen bieten grundsätzlich günstigere Preise, insbesondere wenn deren Zielgruppe Thais sind. Sind Ausländer die primäre Zielgruppe ist meistens der „Farang-Preis“ zu zahlen, dafür erfolgt die Abwicklung, sofern es sich um ein seriöses Unternehmen handelt, insbesondere sprachlich oft reibungslos. Die Beratung und Abwicklung durch eine eingesessene Anwalts- und Notarkanzlei ist ratsam.
Variable Kosten nach Bezug der Wohnung in Thailand
Auf jeden Fall muss man sich beim Kauf einer Wohnung darüber im Klaren sein, dass nach Einzug monatliche Kosten für Wasser, Strom, Sicherheitspersonal etc. anfallen werden. Diese Kosten können schnell mehrere Tausend Baht betragen, auch für die Monate, in denen man dort nicht wohnt. Über derartige Pauschalen sollte man sich vorher genauestens informieren und man sollte darüber auch vorab schriftlich etwas Handfestes in der Hand haben. Grundsätzlich sind derartige Kosten bei Condominiums höher, als wenn man in einem Haus lebt und wirklich nur das bezahlt, was man verbraucht hat.
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… und wer nun doch ein Haus kaufen will?
Möglichkeit 1: Abwicklung über den thailändischen Partner
Wer bereit ist, den Kauf auf Namen des thaiändischen Partners abwickeln zu lassen, hat beim Kauf zwar weniger Probleme, muss jedoch dennoch aufpassen. 2009 hat der Direktor des Land Department, Anuwat Meteewiboonwut, deutlich gemacht, dass Landerwerb durch Ausländer, die dafür einen Thai eintragen lassen, verboten ist – auch wenn der Ausländer und thailändische Staatsangehörige legal verheiratet sind. Wer dabei erwirscht wird, müsse den Grundstückstitel zurückgeben. Nähere Informationen sind im Forum der Bangkok Post erhältlich.
Möglichkeit 2: Gründung einer Firma
Firmen dürfen Grundstücke erwerben, allerdings müssen 51% der Anteile an dem Unternehmen in thailändischer Hand sein. Der Ausländer darf somit maximal 49% der Firma besitzen. Investiert der Ausländer mindestens 25 Millionen Baht, hat er das Recht ein Haus mit Grundstück zu besitzen. Die Kosten hierfür sind nicht in den 25 Millionen eingeschlossen und das Grundstück darf die Größe von einem Rai (1/6 Hektar) nicht überschreiten. Doch auch die Firmengründungsmethode ist nicht ohne Risiko. Mehr hierzu in einem Artikel der Bangkok Post.
Leasingverträge
Insbesondere bei der Variante Leasingverträge sollten die vertraglichen Bedingungen gründlich von einem Rechtsanwalt geprüft werden. Gerade bei Versprechen, die Immobilie ginge nach 30 Jahre in den Besitz des Sohnes oder der Tochter über, ist Vorsicht geboten. Selbst wenn dies mit derzeitig gültigem Recht in Thailand vereinbar ist, darf nicht vergessen werden, dass der thailändische Rechtsstaat kein stabiler ist. Es handelt sich um ein Land, das aufgrund der vielen Militärputsche seit 1932 inzwischen die 17. Verfassung hat. Die nächste Verfassungsänderung ist bereits versprochen. Dass nicht einmal das höchste Gesetz im Lande Beständigkeit und dauerhafte Akzeptanz hat, sollte einen daran erinnern, inwieweit dann auch gerade alle anderen Gesetze biegsam und veränderbar sind.